Inhaltsverzeichnis
Wir haben für diesen Beitrag die deutsche Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge recherchiert, mehrere E-Scooter von Ninebot-Segway, Streetbooster, Parder und Co. selbst über einen längeren Zeitraum getestet und uns über technische Voraussetzungen informiert, die bei für den Straßenverkehr zugelassenen E-Scootern wichtig sind. Auch die Rückmeldungen aus unserer Dad’s Life Community sowie die Ergebnisse der Elektroroller-Tests anerkannter Testinstitute sind ein wichtiger Fundus an Informationen für uns.




Tipp: Wer sich von Verordnungen nicht bremsen lassen will: Hier geht´s zu den schnellsten E-Scootern (ohne Straßenzulassung).
Unsere 3 Favoriten für E-Scooter mit Zulassung
E-Scooter mit Straßenzulassung "MAX G2D"
Segway-Ninebot
Das Nachfolger-Modell des „Max G30D II“ von Segway-Ninebot mit 42 Volt-Motorisierung, 450 Watt Nenndauerleistung und 900 Watt Peakleistung. Der Scooter wiegt knapp über 24 kg und zählt damit im Vergleich zu schwersten Modellen. Die Reifengröße wie beim Vorgängermodell bei 10 Zoll. Neu sind beim „MAX G2D“ die Blinker sowie auch das „Traction Control System“ für bessere Traktion und somit mehr Sicherheit auch auf rutschiger Fahrbahn. Die Reichweite wird mit „bis zu 70 km“ angegeben, realistisch sind im Alltag wohl eher um die 40 km. Inkludiert sind außerdem hydraulisch abgefederte Räder sowie eine elektronische Bremse hinten und eine Trommelbremse vorne.
Das gefällt uns
- „ABS“-System: bessere Traktion und somit mehr Sicherheit
- einer der wenigen E-Scooter mit Blinker
- 900 Watt Peakleistung, 450 Watt Nominalleistung – einer der kräftigsten E-Scooter mit Zulassung
- mit „Find My“-App von Apple koppelbar
- bis 120 kg belastbar
Das könnte besser sein
- mit knapp über 24 kg zählt der E-Scooter zu den schwersten Modellen
Unser Fazit
Abseits der etwas unrealistischen Reichweitenangaben („bis zu 70 km“) und des hohen Gewichts hat Segway-Ninebot bei diesem E-Scooter ganze Arbeit geleistet: Ein absolutes Premium-Modell, das für Fahrer bis 120 kg geeignet ist und viele technische Highlights bietet. Nicht umsonst Testsieger bei Stiftung Warentest (08/2025).
Der E-Scooter „Alpha X5 Pro“ von Odys bietet eine Reichweite von bis zu 50 Kilometern und ist in etwa sechs Stunden vollständig aufgeladen. Er verfügt über einen 450-Watt-Motor, der Steigungen bis zu 20 % bewältigen kann, und ist für Fahrer bis 120 kg geeignet. Mit Straßenzulassung, verbesserter Sicherheit durch Scheibenbremsen, heller Beleuchtung und Reflektoren ist er für verschiedene Fahrbedingungen ausgestattet. Die 10,5-Zoll-Luftreifen sorgen für angenehmes Fahren auf unebenen Wegen. Der Scooter misst 116,5 x 54,2 x 120,2 cm, wiegt 24 kg und bietet – auch dank App – ein smartes Fahrerlebnis.
Das gefällt uns
- hohe Reichweite
- starker Motor
- gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Kontrolle per App
Das könnte besser sein
- relativ schwer
- relativ lange Ladezeit
Unser Fazit
Wir sehen im „Alpha X5 Pro“ einen kräftigen Scooter zum Pendeln, der auch leichte Hügel und schwerere Fahrer locker packt. Griffige Scheibenbremsen, helle Lichter und 10,5-Zoll-Luftreifen machen die Fahrt sicher und entspannt. Die 24 kg Gewicht sollte man ebenso wie die knapp sechs Stunden Ladezeit bedenken. Die App ist nett, aber kein Muss.
E-Scooter "VX5 Pro"
VMAX
Der E-Scooter „VX5 Pro“ von VMAX bietet dank eines 400W Motors mit 800W Peak-Leistung genügend Power, um Steigungen bis zu 25 % zu bewältigen. Er erreicht eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h und ermöglicht eine Reichweite von 30 km. Der Scooter ist nach IP X6 geschützt und eignet sich damit auch für Regenfahrten. Für Sicherheit sorgen ein helles Frontlicht mit 60 Lux, ein Bremslicht und eine integrierte Blinkanlage. Eine elektronische Bremse am Hinterrad unterstützt die Energierückgewinnung. Mit einem Gewicht von 16,2 kg und einer Traglast von bis zu 120 kg lässt er sich leicht transportieren und eignet sich durch den Faltmechanismus ideal für den Stadtverkehr.
Das gefällt uns
- starker 800W Peak-Motor
- IP X6 Schutz bei Regen
Das könnte besser sein
- begrenzte Reichweite von 30 km
Unser Fazit
Der „VX5 Pro“ schlägt sich im Alltag gut, weil er auch an steilen Rampen noch zieht, im Regen dank IPX6 ruhig bleibt und mit 60‑Lux-Licht plus Blinkern im Verkehr sichtbar wirkt. Die 30 km Reichweite schrumpft je nach Kälte und Steigung spürbar, aber die hohe Verarbeitungsqualität gepaart mit dem relativ geringen Gewicht sind für uns überzeugend.
Weitere gute Elektro-Scooter mit Straßenzulassung
Unsere Erfahrung zeigt: E-Scooter mit größeren 10 Zoll-Reifen bieten deutlich mehr Fahrkomfort im Vergleich zu Modellen mit 8,5 Zoll-Bereifung. Vorsicht bei den Reichweitenangaben der Hersteller: Diese werden, wenn überhaupt, oftmals nur unter „Laborbedingungen“ erreicht. In der Praxis kann man getrost ca. 1/3 der angegebenen Reichweite abziehen, um auf einen realistischen Wert zu kommen.
E-Scooter mit großen Reifen
E-Scooter mit 10-Zoll- oder 12,5-Zoll-Bereifung bieten ein stabileres und komfortableres Fahrerlebnis als ihre kleineren 8-Zoll-Pendants. Die größeren Räder ermöglichen ein sanfteres Fahrgefühl auf unebenen Oberflächen und absorbieren Stöße und Vibrationen besser als kleinere Reifen.
E-Scooter "SoFlow SO4 Pro"
SoFlow
Dieser E-Scooter mit deutscher Straßenzulassung ist mit einem 500 Watt-Motor und 10-Zoll-Reifen ausgestattet. Der 10,5 Ah-Akku sorgt für eine Reichweite von bis zu 40 km laut Hersteller, unter realistischen Bedingungen im Alltag sind das ca. 30 km. Das maximale Beladungsgewicht beträgt 150 kg. Eine Besonderheit: Der Scooter ist mit einem Getriebe ausgestattet, wodurch das Drehmoment am Rad deutlich erhöht ist: Steigungen werden damit im Vergleich zu anderen Modellen (Direktläufer) deutlich einfacher zu bewältigen.
Unser Fazit
Premium-E-Scooter mit herausnehmbarem Akku sowie einer hohen Motorleistung und einem Getriebe. Wir empfehlen ihn deshalb speziell all jenen, die regelmäßig Steigungen zu überwinden haben.
Unser Fazit
An diesem E-Scooter hat uns vor allem seine Geländetauglichkeit überzeugt. Aber auch im Alltag machen Stoßdämpfer und Co. eine gute Figur. Der „T4“ ist rundum hochwertig verarbeitet, einzig der Scooter Bag hält da unserer Erfahrung nach auf Dauer nicht mit.
Unser Fazit
Ein Premium-E-Scooter mit hoher Motorleistung und überdurchschnittlich großen Reifen, der für Fahrer bis 120 kg sowohl für Offroad als auch Onroad-Fahrten geeignet ist. Überdurchschnittlich ist allerdings auch der Preis. Somit ein E-Scooter, der für Vielfahrer empfehlenswert ist.
Unser Fazit
Ein solider und recht beliebter E-Scooter für Gelegenheits-Fahrer, der für uns weiterhin eine gute Option bleibt – immer vorausgesetzt, dass das Unternehmen langfristig weitergeführt wird.
Unser Fazit
Zuverlässiger und gut ausgestatteter E-Scooter mit Straßenzulassung und ordentlicher Reichweite. Laut Erfahrungen aus unserer Community ist der „EV10K“ ein kleiner Preis-Leistungs-Tipp. Kritikpunkt: Die robusten Vollgummireifen fallen etwas hart aus.
Unser Fazit
Der „E9“ ist ein günstiger Pendler-Scooter für alle, die schnell und unkompliziert von A nach B wollen und keine Lust auf Platten haben. Wer viel schlechten Asphalt oder Kopfsteinpflaster fährt, sollte aber eher auf ein Modell mit Luftreifen und besserer Federung zurückgreifen.
Elektro-Scooter mit Sitz
Neben der Betriebszulassung und Haftpflichtversicherung werden für E-Scooter mit Sitz je nach Höchstgeschwindigkeit unterschiedliche Führerscheinklassen benötigt. Wer im Besitz eines Autoführerscheines ist, kann alle E-Scooter bis 45 km/h ohne weiteren Führerschein fahren.
E-Scooter "S8E"
Joyor
Der Elektroroller „S8E“ bietet Papas und ihren Kids eine schnelle und komfortable Möglichkeit, sich fortzubewegen, mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h und einer Reichweite von bis zu 80 km. Ausgestattet mit einem robusten Aluminiumrahmen und einem bequemen, zusammenklappbaren Sitz eignet er sich ideal für längere Fahrten. Sicherheitsfeatures wie integrierte Rückspiegel, LED-Beleuchtung, Blinker und eine NFC-Schlüsselkarte sorgen für Schutz und einfache Handhabung, während die 10-Zoll-Offroad-Reifen auch Fahrten abseits der Straße ermöglichen.
Unser Fazit
Wir mögen den „S8E“, weil er mit bis zu 45 km/h, ordentlicher Reichweite, klappbarem Sitz und kompletter Beleuchtung souverän läuft und die 10‑Zoll‑Reifen auch auf Schotter ruhig greifen. Mit Sitz und Offroad‑Bereifung wirkt er etwas sperrig und bei der Mitnahme in Öffis schwer zu tragen – dafür punktet er auf längeren Touren.
E-Scooter "VR-1500-EEC"
Viron
Der E-Scooter „Viron VR-1500-EEC“ bietet eine Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h und ist auch auf öffentlichen Straßen dank der Straßenzulassung als Leichtkraftfahrzeug nutzbar (Klasse AM oder B). Er ist mit einem leistungsstarken 1.000 W Motor und einem 36V/12Ah Akku ausgestattet, der eine Reichweite von ca. 30 km ermöglicht. Der Roller verfügt über 10-Zoll-Luftreifen, vordere und hintere Scheibenbremsen sowie einen höhenverstellbaren Lenker und Sitz für zusätzlichen Komfort. Mit LED-Beleuchtung, integrierten Blinkern und Rückspiegeln ist die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet. Ein Gepäckträger bietet praktische Transportmöglichkeiten, der Akku kann einfach entnommen und aufgeladen werden.
Unser Fazit
Wir sehen den Viron „VR-1500-EEC“ als kleine Mofa-Alternative für die Stadt: 35 km/h, abnehmbarer Akku und Blinker, Spiegel, LED sowie Gepäckträger machen kurze Wege leicht, Sitz und Lenker lassen sich schnell einstellen. Die Reichweite könnte in unseren Augen etwas höher, der Akku etwas stärker sein.
Mehr Auswahl an E-Scootern mit Sitz gibt’s hier…
Elektro-Tretroller von Segway-Ninebot
Das chinesische Unternehmen zählt zu den beliebtesten Herstellern von Elektrorollern und hat in den letzten Jahren bei Vergleich-Tests von Stiftung Warentest bzw. ADAC besonders gut abgeschnitten.
E-Scooter mit Straßenzulassung "Max G30D II"
Segway-Ninebot
Schlauchlose 10 Zoll Luftreifen mit spezieller Innen-Beschichtung gegen Reifenpannen, 350 Watt Motorleistung nominal, Energierückgewinnung beim Bremsen und eine enorm hohe Reichweite von 46 km laut ADAC-Test: Der „MAX G30D II“ von Segway ist das Nachfolgemodell des Testsiegers beim ADAC E-Scooter-Test im Juni 2020 und bietet eine sehr gute Ausstattung, hohe Verarbeitungsqualität und gute Beschleunigung. Der Scooter ist in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Bemängeln kann man höchstens die fehlende Lenkerhöhenverstellung und das vergleichsweise höhere Gewicht (ca. 19,9 kg), das in erster Linie dem größeren Akku geschuldet ist.
Unser Fazit
Der ADAC-Testsieger aus 2020 ist insgesamt ein sehr hochwertiger E-Scooter mit guter Beschleunigung und sehr hoher Reichweite, bedingt durch den großen Akku aber im Vergleich zu anderen Modellen mit höherem Gewicht. Auch nach Jahren auf dem Markt in unseren Augen eine der besten Optionen.
Unser Fazit
E-Scooter mit für Fahrer bis 100 kg. Mit den 10 Zoll Reifen sticht er in dieser Preiskategorie durchaus positiv heraus. Weniger ansprechend aber die Motorleistung und Reichweite. Somit nur für kürzere Strecken eine brauchbare Option.
Mehr Auswahl an E-Scootern von Segway-Ninebot gibt’s hier…
Testsieger: Elektro-Tretroller mit Zulassung
Testsieger mit geprüfter Qualität
Unabhängige Verbraucherorganisationen, Testinstitute, Clubs und spezialisierte Fachmagazine testen Produkte in standardisierten Verfahren nach objektiven Kriterien. Wir vergleichen die Ergebnisse von Stiftung Warentest, ÖKO-TEST, ADAC, TÜV, OEKO-TEX sowie weiteren Institutionen und listen die jeweiligen Testsieger in einer kompakten Tabelle, um euch einen optimalen Überblick zu verschaffen.
| Testinstitut | Testsieger E-Scooter | Link zum Test |
|---|---|---|
| ADAC | – Segway-Ninebot „Max G30 D“ (Testsieger 2020 mit Note 2,2 / „gut“ – mittlerweile Nachfolgemodell erhältlich) – Velix E-Kick (2. Platz 2020 mit Note 2,4 / „gut“) – SO Flow SO 6 (3. Platz 2020 mit Note 2,5 / „gut“) – BMW/Kettler X2 City (Testsieger 2019 mit Note 1,9 / „gut“ – nicht mehr erhältlich) – Egret Ten V4 (2. Platz 2019 mit Note 2,0 / „gut“) – Metz Moover (3. Platz 2019 mit Note 2,5 / „gut“) | Testergebnisse für E-Scooter von ADAC 2019 und 2020 |
| Stiftung Warentest | – Segway-Ninebot „Max G2 D“ (Testsieger 2025 mit Note 2,3 / „gut“) – Odys „Alpha X5 Pro“ (2. Platz 2025 mit Note 2,4 / „gut“) – Vmax „VX5 Pro GT“ (3. Platz 2025 mit Note 2,4 / „gut“) – Soflow „S04 Pro 2nd Gen“ (4. Platz 2025 mit Note 2,5 / „gut“) | Testergebnisse für E-Scooter von Stiftung Warentest 2025 |
- Der ADAC hat im November 2019 sowie Juni 2020 E-Scooter mit Zulassung getestet bzw. die Ergebnisse veröffentlicht.[1] Die Stiftung Warentest hat 2020 und 2025 jeweils sieben Elektro-Scooter getestet.[2]
- Die Kriterien beim ADAC-Test waren u.a. die Fahreigenschaften, die Reichweite und Sicherheit. Bei Stiftung Warentest wurde auch auf Schadstoffe getestet.
- Aufgefallen ist beim ADAC-E-Scooter-Test, dass die Reichweitenangaben der Hersteller teils enorm von der tatsächlich ermittelten Reichweite abweichen. Beim Test von Stiftung Warentest sind 5 der 7 Testmodelle mit „mangelhaft“ bewertet worden, da es gröbere Mängel bei der Sicherheit, bei den Schadstoffen oder der Haltbarkeit gab.
Bestseller: Elektro-Scooter mit Zulassung
Wir haben die beliebtesten E-Scooter mit Straßenzulassung in Deutschland und Österreich inklusive Angebote in einer Bestseller-Liste aufbereitet (die Auswahl wird täglich aktualisiert).
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Darauf musst du bei einem E-Scooter mit Straßenzulassung achten
E-Scooter prägen seit der deutschen „Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“[3] im Jahr 2019 in vielen Städten das Straßenbild. Sie sind für viele Menschen im Stadtgebiet eine gute Alternative zum PKW, sofern sie eine Straßenzulassung haben: Keine Parkplatzprobleme, kein Stau, keine Abgase. Gefragt sind in erster Linie Elektro-Scooter mit robuster Verarbeitung, hoher Reichweite, guter Beschleunigung und nicht zuletzt gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.
Diese positiven Eigenschaften sind aber nicht bei jedem E-Scooter gegeben: Denn ein E-Scooter mit ABE mag zwar für den Straßenverkehr zugelassen sein, es sind aber längst nicht alle Modelle empfehlenswert. Für Ärger sorgen neben klapprigen Lenkstangen oder Schutzblechen vor allem unrealistische Reichweiten-Angaben der Hersteller und schlechte Beschleunigung. Unsere Empfehlung: Finger weg von Modellen mit zu geringer Akku-Kapazität und unter 300 Watt Nominalleistung. Aber auch die Dosierbarkeit der Bremsen und die Reifengröße ist ein wichtiges Kriterium, um sicher und komfortabel unterwegs zu sein.
Checkliste
- Reichweite: Für die Reichweite ist die Akkukapazität ein wesentliches Kriterium. Je mehr Nennkapazität (Ampere Stunden bzw. „Ah“) ein Akku aufweist, desto länger kann er genutzt werden – abhängig natürlich von der Spannung (Volt). Aber auch die Motorleistung, die Akkutechnologie, Rekuperation sowie das Gewicht von E-Scooter und Fahrer sowie die Steigung des Geländes spielen für die letztendliche Reichweite dabei eine Rolle. Zum Vergleich: Bei E-Scootern im unteren Qualitätssegment finden sich Akkus ab 5Ah, während es bei hochwertigen Modellen teils über 10Ah Akku-Kapazität sind. Wir haben mehrere E-Scooter getestet, unsere Erfahrungen zeigen: Die Reichweitenangaben der Hersteller sind in vielen Fällen zu hoch. Etwa 1/3 der herstellerseitig angegebenen Reichweite kann abgezogen werden, um auf einen realistischen Wert zu kommen.
- Motorleistung: Die Motorleistung (Watt) entscheidet u.a. über die Beschleunigung, sie ist bei E-Scooter mit Straßenzulassung (DE) auf 500 Watt Nominalleistung bzw. 700 Watt Spitzenleistung begrenzt. Bezüglich Motorleistung gilt: Je höher die Spannung (Volt) und je mehr Strom fließt (Ampere), desto mehr Leistung (Watt) steht zur Verfügung – allerdings zu Lasten der Reichweite. Die meisten E-Scooter haben eine Spannung von 36 V, einige wenige Modelle auch 48 Volt. Unsere Erfahrung zeigt: Bei einem Körpergewicht ab 80 kg sind Elektro-Scooter mit weniger als 350 Watt nicht empfehlenswert – die Beschleunigung ist ansonsten schlecht und jede kleinste Steigung wird sehr mühsam.
- Geschwindigkeit: Die maximale Geschwindigkeit für E-Scooter mit Straßenzulassung ist zwar auf 20 km/h begrenzt – allerdings wird eine 10%-ige Überschreitung dieses Wertes toleriert. Manche Hersteller nutzen diesen Umstand und bringen somit ganz legal E-Scooter mit 22 km/h Höchstgeschwindigkeit. Für Österreich gilt: maximal 25 km/h.
- Reifen für E-Scooter: 8 oder 8,5 Zoll-Reifen sind bei vielen Modellen Standard. Diese Größe ist auf ebenem Untergrund halbwegs in Ordnung, kleinere Schlaglöcher oder Kanaldeckel spürt man aber mit solcher Bereifung doch sehr deutlich. Eine bessere Dämpfung und mehr Fahrkomfort bieten Luftreifen mit 9,5 oder 10 Zoll-Reifen bzw. Luftreifen. Schlauchlose (Gummi-)Reifen bieten hingegen weniger Dämpfung, sind im Vergleich zu Luftreifen aber plattensicher.
- Bremsen: E-Scooter mit Straßenzulassung müssen mit zwei Bremssystemen ausgestattet sein. Meist sind das eine elektronische Bremse sowie eine manuelle Scheibenbremse. Wichtig: die Bremsen müssen das Gefährt nicht nur rasch zum Stillstand bringen können; ebenso wichtig ist, dass die Bremsen gut dosierbar sind.
- Getriebe: Die meisten E-Scooter sind Direktläufer, bei denen die Motorleistung direkt auf die Räder übertragen wird. Wer größere Steigungen überwinden muss: Ein E-Scooter mit Getriebemotor besitzt ein zusätzliches Planetengetriebe, das die Motordrehzahl untersetzt – das Drehmoment am Rad ist damit deutlich höher, womit Steigungen besser bewältigt werden können.
- Lenkerhöhe: Bei längeren Strecken oder häufiger Verwendung des E-Scooters ist eine höhenverstellbare Lenkstange vorteilhaft – am besten mit Schnellspanner. Damit kann die Höhe optimal und rasch auf Körpergröße eingestellt werden.
- Klappbare E-Scooter: Ein Klappscharnier ist vor allem dann relevant, wenn der Elektroscooter auch im Kofferraum Platz finden soll. Das Klappscharnier ist allerdings bei vielen Modellen ein Schwachpunkt: Es kann mit der Zeit instabil werden und führt so zu einem unsicheren und „klapprigen“ Fahrgefühl.
- Gewicht: Bei Modellen mit höherer Reichweite sind größere Akkus verbaut – das bedeutet auch mehr Gewicht. Während günstige E-Scooter ab 10 kg erhältlich sind, bringen die höherpreisigen Modelle mit größerer Reichweite 15-20 kg auf die Waage. Soll der E-Scooter auch in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden, empfiehlt sich ein eher leichteres Modell.
- Versicherung: Eine Versicherungsplakette in Form eines Klebeschildes (6,5 x 5,3 cm / unterhalb der Rückleuchte) ist Pflicht. Sie kostet ca. 30-60 Euro pro Jahr (je nach Anbieter). Die Preise für Fahrer unter 23 Jahre fallen etwas höher aus. Update für Österreich: Die höchste zulässige Leistung liegt bei 600 Watt und die Geschwindigkeit bei maximal 25 km/h.[4]
- Alter: Kinder bzw. Jugendliche ab 14 Jahre dürfen in Deutschland lt. der E-Scooter-Verordnung vom Juni 2019 E-Scooter im Straßenverkehr nutzen. Für Fahranfänger bzw. Jugendliche mit geringerem Gewicht sollten aber eher Modelle mit etwas geringerer Motorleistung bzw. mit unterschiedlichen Geschwindigkeits-Modi gewählt werden.
- E-Scooter mit Sitz: Fallen nicht in die „Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“. Neben der Betriebszulassung und Haftpflichtversicherung werden für E-Scooter mit Sitz je nach Höchstgeschwindigkeit unterschiedliche Führerscheinklassen benötigt. Wer im Besitz eines Autoführerscheines ist, kann alle E-Scooter bis 45 km/h ohne weiteren Führerschein fahren.
Häufige Fragen
– Akkukapazität ist entscheidend für die Reichweite
– Motorleistung (vor allem die Peakleistung) ist entscheidend für die Beschleunigung
– Bereifung: je größer desto komfortabler, Luftreifen mit besserer Dämpfung, Gummireifen plattensicher
– Bremsen sollten fein dosierbar sein
– ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) muss beiliegen, um den E-Scooter versichern zu können
Je nach eigenem Körpergewicht und gewünschter Beschleunigung muss eine entsprechend hohe Motorleistung gegeben sein. Für normalgewichtige Erwachsene gilt: Modelle unter 300 Watt sind kaum zufriedenstellend.
Die Akkukapazität und folglich Reichweite muss der üblichen Verwendung entsprechen: Für kurze Strecken in der Stadt reichen geringere Reichweiten, für längere Fahrten braucht es ein Modell mit höherer Akkukapazität.
Wenn der E-Scooter auch in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden soll, sollte ein Modell mit geringerem Gesamtgewicht gewählt werden (unter 15 kg).
Hochwertige E-Scooter sind mit einer Motorleistung von zumindest 300-350 Watt ausgestattet. Auch eine Akku-Kapazität von zumindest 7-8 Ah zeichnet gute Elektroscooter aus, um eine annehmbare Reichweite zu erzielen. Im Vergleich dazu ist die Motorleistung bei minderwertigen Modellen oftmals zu gering (250 Watt oder weniger), auch Akkus mit veralteter Technologie und geringer Kapazität findet man im „Billig“-Segment häufig. Auch bei der allgemeinen Verarbeitung oder bei der Dosierbarkeit der Bremsen sind hochwertige E-Scooter klar im Vorteil.
– Segway-Ninebot
– Wizzard
– Xiaomi
– METZ moover von Metz mobility GmbH
– Streetbooster
– Egret
– NIU
– eFlux
Keine Parkplatz-Probleme, kein „im Stau stehen“ und keine Abgase: Ein E-Scooter bietet gerade im städtischen Bereich viele Vorteile gegenüber PKW, um rasch von A nach B zu kommen.
Um größere Distanzen zurücklegen zu können und um den Akku nicht täglich aufladen zu müssen, sind E-Scooter mit hoher Reichweite die beste Wahl. Für die Reichweite ist die Akkukapazität entscheidend, aber auch das Körpergewicht, die Steigung und das Fahrverhalten spielen eine Rolle. Hier die 3 E-Scooter mit der besten Reichweite, die auch eine Straßenzulassung haben:
– „MAX G30D“ von Segway-Ninebot: bis zu 65 km Reichweite (46 km im ADAC-Test)
– „Ten V4 36V“ von Egret : bis zu 30 km Reichweite
– „Mi Electric Scooter Pro 2„ von Xiaomi: bis zu 45 km Reichweite
E-Scooter dürfen lt. der Verordnung höchstens 20 km/h fahren (Personen ab 14 Jahre), wobei eine Toleranzgrenze von 10% eingeräumt wurde – somit sind 22 km/h Spitze möglich. Die Motorleistung ist auf nominal 500 Watt festgelegt, welche aber kurzfristig überschritten werden darf.
Grundsätzlich darf nur der Radweg genutzt werden – nur wenn ein solcher nicht zur Verfügung steht, darf auf auf die Straße ausgewichen werden. Angedacht werden außerdem „E-Scooter frei“-Schilder auf ausgesuchten Strecken. Auf dem Gehweg sind E-Scooter somit grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme: beschilderte „E-Scooter frei“-Strecken).
Mit der seit Juni 2019 geltenden Regelung ist die Verwendung von E-Scootern für Personen ab 14 Jahren im Straßenverkehr erlaubt.[3]
Eine Lenk- oder Haltestange und (zwei voneinander unabhängige) Bremsen sind Pflicht. Auch eine helltönende Glocke/Klingel ist als Pflichtausstattung vorgesehen. Ebenso verpflichtend: Beleuchtung vorne und hinten. Kurz: Alle E-Scooter mit einer Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrzeugbundesamt erfüllen die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung.
E-Scooter benötigen eine Versicherungsplakette, wie es z.B. auch bei Mofas und kleinen Motorrollern vorgesehen ist. Ein Klebeschild mit 6,5 Zentimeter x 5,3 Zentimeter ist dafür vorgesehen. Der Kennzeichen-Aufkleber soll unterhalb der Rückleuchte sitzen und mit einer eigenen Beleuchtung ausgestattet sein. Die Kosten: Ca. 60 Euro pro Jahr je nach Versicherung, jüngere Fahrer bezahlen meist etwas mehr. Erhältlich sind die E-Scooter-Versicherungsplaketten bei deutschen Versicherungen bzw. diversen Onlineanbietern.[4]
Eine Helmpflicht für E-Scooter bis 20 km/h besteht nicht. Das Tragen eines Helmes wird aber aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen.
Nein. Das Bundesverkehrsministerium in Deutschland verzichtet auf die Regelung, dass Fahrer von E-Scooter einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis benötigen. Damit dürfen diese sogenannten „Elektrokleinstfahrzeuge“ auch in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden.
Im Zug gilt: Die Deutsche Bahn erlaubt die kostenlose Mitnahme von zusammengeklappten Elektrorollern (wie z.B. der Egret „Ten V4“) als Handgepäck in ihren Fernzügen. Kann der Elektroscooter nicht zusammengeklappt werden, muss für den Transport eine Fahrradkarte gekauft werden. Im regionalen öffentlichen Nahverkehr gelten in Deutschland unterschiedliche Regelungen. Beispiele: Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) hält sich an die Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): In Bussen, Trambahnen, U- und S-Bahnen dürfen zusammengeklappte E-Scooter kostenlos mitgenommen werden. Nicht zusammengeklappte E-Roller dürfen hingegen nicht mitgenommen werden.
Gerade bei einer höherpreisigen Anschaffung wie es ein E-Scooter ist, sollte auf eine große Auswahl beim Kauf nicht verzichtet werden. Bevorzugte Marken und Hersteller, die ein Verkäufer „an den Mann“ bringen möchte, sollten nicht den Ausschlag geben. Daher gilt beim Kauf: Gut informieren und dann online beim besten Preis zuschlagen.
Weitere Vorteile beim Onlinekauf eines E-Scooters:
– Ruhige Auswahl daheim vor dem PC ohne „Verkaufsgespräche“ oder aufdringliche Verkäufer
– Ausgiebiges Probieren in gewohnter Umgebung zuhause
– Eine ungleich größere Auswahl an Marken, Größen und auch Designs
– Mind. 30-Tage-Rückgabe-Möglichkeit bei Amazon
– In vielen Fällen ein deutlich besserer Preis
E-Scooter die wasserdicht sind und auch strömendem Regen standhalten, gibt es noch nicht. Für Fahrten auf nasser Fahrbahn oder bei leichtem Nieselregen sollte aber zumindest ein E-Scooter wie der Streetbooster One verwendet werden, der die Prüfungen nach IP54 bestanden hat, also Staub- und Spritzwasser-geschützt ist. Ein gutes Reifenprofil sowie das Absenken des Luftdruckes um 0,2 bar hilft, um den Rollwiderstand und eine bessere Wasserverdrängung zu erzielen.
Gemäß der aktuell gültigen Fassung des KFG 1967 sind in Österreich nur E-Scooter mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt erlaubt. Alle E-Scooter, die mit mehr Leistung ausgewiesen werden, dürfen demnach nicht im öffentlichen Verkehr verwendet werden. Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz und Verkehr beruhigt aber auf Anfrage der Zeitung „Der Standard“: Es gilt auch weiterhin, dass die höchste zulässige Leistung bei 600 Watt und die Geschwindigkeit maximal bei 25 km/h liegt.[5]
Mehr zu E-Scootern mit Zulassung
Videos zu den E-Scooter-Tests von ADAC & Stiftung Warentest
In den Videos wird erklärt, wie ADAC und Stiftung Warentest die E-Scooter getestet hat, welche Modelle als Testsieger hervorgingen und warum einige E-Scooter mit mangelhaft bewertet wurden.
Gesetzliche Regeln für E-Scooter mit Straßenzulassung
Der lange Weg zur E-Scooter-Straßenzulassung: Nach der im Mai 2019 beschlossenen Verordnung („Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“)[3] und der allgemeinen Zulassung im Juni 2019 können die Hersteller für ihre jeweiligen E-Scooter-Modelle eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Sobald diese ABE erteilt ist, können die Modelle als E-Scooter mit Straßenzulassung beworben und verkauft werden. Für die Straßenzulassung müssen E-Scooter eine Reihe von Kriterien erfüllen.
Pflichtausstattung für E-Scooter in Deutschland
Diese Ausstattungskriterien wurden ab Mitte Juni 2019 für E-Scooter in Deutschland durch die „E-Scooter-Verordnung“ festgelegt. Nur E-Scooter-Modelle, die alle Kriterien erfüllen, erhalten nach Einreichung durch die Hersteller auch eine Straßenzulassung bzw. Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrzeugbundesamt.[3]
- E-Scooter dürfen lt. der neuen Verordnung höchstens 20 km/h fahren (Bauartgeschwindigkeit), es gilt eine Toleranzgrenze von 10%. Die Motorleistung ist auf max. 500 Watt (Nominalleistung) festgelegt, die Peakleistung darf darüber hinaus gehen (700W).
- Eine Lenk- oder Haltestange und (zwei voneinander unabhängige) Bremsen sind Pflicht. Auch eine helltönende Glocke gehört zur Pflichtausstattung.
- Verpflichtend ist eine (weiße) Beleuchtung vorne sowie eine (rote) Beleuchtung hinten, ebenso seitliche Reflektoren.
- Die Scooter dürfen max. 70 cm und 1,40 Meter hoch sowie 2 Meter lang sein.
- Erlaubtes Maximalgewicht der E-Scooter (ohne Fahrer): 55 Kilogramm.
- Beim Kauf darauf achten, dass das E-Scooter-Modell eine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) erhalten hat. Erlangt ein Scooter die sogenannte Typengenehmigung, muss der Hersteller an jedes Gefährt ein Typenschild anbringen.
- Auch die Versicherungsplakette (in Form einer Klebeplakette) muss beleuchtet sein und hinten aufgeklebt werden. Kosten: ca. 60 Euro pro Jahr. Versicherungen erhält man ähnlich wie bei Mofas und 50-ccm-Rollern – die Aufkleber kann man entweder online bei Anbieter für E-Scooter-Versicherungen im Netz bestellen oder auch „offline“ bei den Versicherungen.
- Ein Führerschein ist zum Fahren eines E-Scooters in Deutschland nicht notwendig – womit die beliebten Tretroller auch in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden dürfen.
- Ein Helm muss für E-Scooter bis 20 km/h nicht getragen werden, wird aber dringend empfohlen.
- E-Scooter mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE)vom deutschen Kraftfahrtbundesamt (KBA) geben Sicherheit: Diese erfüllen alle gesetzlichen Kriterien für die Straßenzulassung.
Verkehrsregeln für E-Scooter-Fahrer in Deutschland
- Für Personen bzw. Kinder ab 14 Jahre ist die Verwendung von E-Scootern im Straßenverkehr erlaubt.
- Grundsätzlich muss der Radweg genutzt werden, ist kein solcher vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden.
- Auf dem Gehweg sind E-Scooter somit grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme: beschilderte „E-Scooter frei“-Strecken).
- Eine Helm muss nicht getragen werden (bis 20 km/h).
- Beim Abbiegen muss die Richtungsänderungen per Handzeichen angezeigt werden.
- Außerdem im „Verhaltenspaket“ für E-Scooter: Ein neues Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ (unterhalb eines Fußgängerweg-Schildes) gibt den Fußweg auch für E-Scooter frei. Auf die Fußgänger ist natürlich Rücksicht zu nehmen. Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ bedeutet hingegen keine Freigabe für E-Scooter. Und: Ist in einer Straße ein „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ angeordnet, darf ein E-Scooter auf einer solche Straße dennoch geschoben werden.
E-Scooter Zulassung für Österreich
Die 31. Novelle der StVO (6/2019) schaffte nicht wirklich Klarheit in punkto Straßenzulassung für E-Scooter in Österreich, wie sich nachträglich herausstellte. Gemäß der aktuell gültigen Fassung des KFG 1967 sind in Österreich nur E-Scooter mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt erlaubt. Alle E-Scooter, die mit mehr Leistung ausgewiesen werden, dürfen demnach nicht im öffentlichen Verkehr verwendet werden. Die Interpretation der Gesetzespassage vor der Neufassung im April, wonach E-Scooter bis zu 600 Watt Nominalleistung verwendet werden dürfen, ist demnach offenbar hinfällig. Aber: Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz und Verkehr beruhigt aber auf Anfrage der Zeitung STANDARD: Es gilt auch weiterhin, dass die höchste zulässige Leistung bei 600 Watt und die Geschwindigkeit maximal bei 25 km/h liegt.
- Pflichtausstattung für die Straßenzulassung eines E-Scooters in Österreich: Die maximale Geschwindigkeit (Bauartgeschwindigkeit) darf 25 km/h bzw. die maximale Leistung 600 Watt nicht überschreiten, damit man legal ab 12 Jahren unterwegs ist (bzw. 9 oder 10 Jahren als Inhaber eines Radfahrausweises). Bei jüngeren Kindern muss eine Begleitperson mit zumindest 16 Jahren dabei sein. Eine Lenk- oder Haltestange und (zwei voneinander unabhängige) Bremsen sind Pflicht, ebenso eine Glocke/Klingel. Weiße bzw. rote Beleuchtung / Reflektoren müssen vorne und hinten vorhanden sein, seitlich sind gelbe Reflektoren vorgesehen.
- Wo darf man mit einem E-Scooter in Österreich fahren? Grundsätzlich muss der Radweg genutzt werden, ist kein solcher vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Auf dem Gehweg sind E-Scooter somit nicht erlaubt (außer bei beschilderten Ausnahmen). Weitere Detailsinfos dazu gibt es auch hier vom ÖAMTC.
Quellen
- ADAC: E-Scooter-Tests [1]
- Stiftung Warentest: E-Scooter-Test [2]
- Bundesminister der Justiz / Gesetze im Internet: Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr [3]
- ADAC: E-Scooter kaufen – Ratgeber [4]
- Der Standard: Gesetzesnovelle sorgt für Verunsicherung: Sind E-Scooter nun verboten? [5]
Änderungsprotokoll
- 24.05.2026: Liste der besten E-Scooter mit Straßenzulassung 2026 aktualisiert und neue Modelle eingefügt.
- 20.02.2026: Quellen neu überarbeitet.
- 08.07.2025: Einen Scooter von Segway-Ninebot entfernt und neuen Anbieter für SoFlow-Scooter gefunden.
- 06.03.2025: Verfügbarkeit der beliebtesten E-Scooter 2025 überprüft.
- 24.12.2024: Nicht verfügbare Modelle durch Empfehlungen aus unserer Community ausgetauscht.
- 20.09.2024: Aktuelle E-Scooter-Modelle im Beitrag ergänzt.
- 16.07.2024: FAQs ergänzt, Infos bezüglich 250/600 Watt Nenndauerleistung in Österreich eingefügt
- 23.03.2024: Quellen für E-Scooter-Verordnung recherchiert und Infos eingefügt. Fazit des Ratgebers verfasst. Tipp bezüglich Reifen und Reichweite eingefügt.
- 07.02.2024: Hinweise zu Bremsleistung und Dosierbarkeit eingefügt. Neue E-Scooter-Modelle recherchiert, die den empfohlenen Kriterien entsprechen
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